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Donnerstag, 17. Mai 2012

Standorte - Besuchscafé

In folgenden Eltern-Kind-Zentren des NÖ Familienbundes finden Sie  "Besuchscafés":

Kids & Co St. Pölten, Buchbergerstr. 88, 3100 Ratzersdorf

Kids & Co Baden, Johannesgasse 14, 2500 Baden

Villa Kunterbunt, Ringstraße 56, 3500 Krems

ElKiZ Eggenburg, Grätzl 3, 3730 Eggenburg

Was ist Besuchsbegleitung


Häufig kommt es nach Trennung  bzw. Scheidung von Elternpaaren zu eingeschränktem oder abgebrochenem Kontakt des getrennt lebenden Elternteiles zum Kind. Das Kind hat jedoch das Recht auf die Aufrechterhaltung ausreichender persönlicher Kontakte zwischen ihm und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt.
Die Besuchsbegleitung dient der Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontakts zwischen dem getrennt lebenden Elternteil und der/des Minderjährigen. Dies geschieht im Rahmen einer geschützten Atmosphäre mit professionellen BetreuerInnen. Der NÖ Familienbund bietet Besuchsbegleitung an Werktagen nachmittags sowie an Wochenenden ganztägig in seinen Räumlichkeiten an. (Standorte und zeitliche Voraussetzung siehe Rückseite).
Ablauf der Besuchsbegleitung
Zu Beginn sind getrennte Einzelgespräche mit den Eltern, sowie ein Treffen mit dem Kind und dem/r BesuchsbegleiterIn erforderlich. Auch vor und nach den Besuchen sind Gespräche mit Vater und Mutter möglich. Die Eltern kommen und gehen zeitversetzt und brauchen keinen Kontakt zueinander haben, wenn dies nicht erwünscht ist. Die BesuchsbegleiterInnen sind ausgebildete PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen bzw. BeratererInnen mit Zusatzausbildung zur BesuchsbegleiterIn.  Sie stellen altersentsprechendes Spiel-material bereit, begleiten das Kind bei der Annäherung an den oft lange nicht erlebten Elternteil und bieten Unterstützung beim (Wieder-)Herstellen einer gegenseitigen Vertrauensbasis zwischen den Eltern.
Die Besuchsbegleitung kann, nach Ermessen der/des Besuchsbegleiterin / Besuchsbe-gleiters, auch außerhalb unserer Räumlichkeiten stattfinden (Ausflüge etc.) bis hin zur „begleiteten Übergabe“, bei der die BesuchsbegleiterIn das Kind dem jeweiligen Elternteil nur mehr übergibt und wieder übernimmt.