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Freitag, 30. Juli 2010

Kosten der Besuchsbegleitung

Kosten der Besuchsbegleitung
*) geförderte Besuchsbegleitung: kostenfrei
Voraussetzungen: bis zur Einkommensgrenze von € 772 / Einzelperson bzw. € 1.158 für Ehegatten, Zuweisung durch das Bezirks-gericht, bis max. 30 Std. innerhalb 6 Monaten
*) teilweise geförderte Besuchsbegleitung:
Kosten: 10 € /Std. Besuchskontakt plus
Übergabezeiten. Zuweisung über das Bezirksgericht oder Jugendwohlfahrt,        bis max. 60 Std. innerhalb 12 Monaten
*) nicht geförderte Besuchsbegleitung:     Kosten: 42 € / Std. Besuchskontakt plus
Übergabezeiten.