Wie wird die Besuchsbegleitung verrechnet?
geförderte Besuchsbegleitung
kostenfrei innerhalb einer gewissen Einkommensgrenze
Zuweisung über das Bezirksgericht
- teilweise geförderte Besuchsbegleitung
Kosten € 10,00/Std. Besuchskontakt plus Übergabezeiten
Zuweisung über das Bezirksgericht oder die Jugendwohlfahrt
- nicht geförderte Besuchsbegleitung
Kosten € 45,00/Std. Besuchskontakt plus Übergabezeiten



