Kosten der Besuchsbegleitung
Kosten der Besuchsbegleitung
*) geförderte Besuchsbegleitung: kostenfrei
Voraussetzungen: bis zur Einkommensgrenze von € 772 / Einzelperson bzw. € 1.158 für Ehegatten, Zuweisung durch das Bezirks-gericht, bis max. 30 Std. innerhalb 6 Monaten
*) teilweise geförderte Besuchsbegleitung:
Kosten: 10 € /Std. Besuchskontakt plus
Übergabezeiten. Zuweisung über das Bezirksgericht oder Jugendwohlfahrt, bis max. 60 Std. innerhalb 12 Monaten
*) nicht geförderte Besuchsbegleitung: Kosten: 42 € / Std. Besuchskontakt plus
Übergabezeiten.