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Samstag, 04. Februar 2012

Wie wird die Besuchsbegleitung verrechnet?

 

  • geförderte Besuchsbegleitung

kostenfrei innerhalb einer gewissen Einkommensgrenze

Zuweisung über das Bezirksgericht

 

  • teilweise geförderte Besuchsbegleitung

Kosten € 10,00/Std. Besuchskontakt plus Übergabezeiten

Zuweisung über das Bezirksgericht oder die Jugendwohlfahrt

 

  • nicht geförderte Besuchsbegleitung

Kosten € 45,00/Std. Besuchskontakt plus Übergabezeiten