Ziel der Besuchsbegleitung
Ziel der Besuchsbegleitung
Ziel der Besuchsbegleitung ist die
(Wieder-) Herstellung der selbstständigen Übergabe des Kindes zwischen seinen Eltern.
Wie erhalten Sie Besuchsbegleitung für Ihr Kind?
Sie stellen bei dem für Ihr Kind örtlich zuständigen Bezirksgericht den Antrag auf Besuchsbegleitung gemäß § 111 Außerstreitgesetz (AußStrG). Ihr Antrag auf Besuchsbegleitung ist vom zuständigen Bezirksgericht zu bewilligen.



