Kinderrechte in der Verfassung verankern
Am 20. Nov. 08 übergaben Vertreter der National Coalition - Netzwerke Kinderrechte Österreich (NÖ Kinder- & Jugendanwältin Mag. Gabriela Peterschofsky-Organge und Prim. Dr. Klaus Vavrik - Liga für Kinder- und Jugendgesundheit) Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner in Vertretung von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll die Kinderrechtskonvention mit der Forderung der Kinderrechte in die Verfassung auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention.
Die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) aus dem Jahr 1989 ist der zentrale internationale Menschrechtsvertrag, der spezifische Grundversorgungs-, Schutz- und Partizipationsrechte für Kinder und Jugendlich (bis 18 Jahre) festleg.t Diese Kinderrechtskonvention wurde von Österreich im Jahr 1992 ratifiziert, allerdings nicht im Verfassungsrang und nur mit einem so genannten Erfüllungsvorbehalt versehen, der eine unmittelbare Anwendbarkeit der Konvention vor Gerichten und Behörden verhindert.
Eine entsprechende Verankerung in der Verfassung hätte zur Folge, dass kinderrechtswidrige Rechtsakte in letzter Instanz beim Verfassungsgerichtshof als Hüter der Verfassung angefochten werden könnten. Außerdem biete sie die Grundlage einer grundsätzlichen "Kinderverträglichkeitsprüfung", die vorab verhindern soll, dass kinderrechtswidrige Gesetze und Verordnungen erlassen werdne. Schließlich käme den Prinzipien der KRK als allgemeine Leitlinie und Auslegungsmaxime für den gesamten Bereich der Gesetzgebung und Vollziehung - als Basis eines Kinderrechte-Mainstreamings, das dem Querschnittcharakter der Materie Rechnung trägt - eine nun mehr zentrale Bedeutung zu. Die Verankerung in der Verfassung löst nicht schlagartig alle Probleme, setzt aber einen Meilenstein für einen verbesserten Rechtsschutz junger Menschen in Österreich.
Traumfänger und Kinderrechte - neues Programm
Am 20. November 2008 von 09.00 – 11.00 Uhr feiert die NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft gemeinsam mit 150 HauptschülerInnen, der Gruppe Traumfänger – Christoph Rabl und dem Hippolythaus den internationalen Tag der Kinderrechte im Bildungshaus St. Hippolyt.
Erstmalig wird nun das pädagogisch aufgebaute Kinder & Jugend Musiktheater „Kinder haben Rechte oder…“ auch für Hauptschulen aufgeführt und gefördert.
Das Theaterstück hat zum Ziel Jugendliche zum Thema Kinderrechte zu sensiblisieren, ihnen durch die Kinderrechte Ich-Stärke, richtiges Nein-sagen
und Respekt vor den Rechten der Anderen zu vermitteln.
Durch Vorbereitung der LehrerInnen und SchülerInnen mittels LehrerInnenpackage, der Aufführung des Stückes und einer Nachbesprechung durch die NÖ kija, wird die Nachhaltigkeit der gewaltpräventiven, persönlichkeitsbildenden, als auch Klassenklima fördernden Wirkung gesichert.
Die Bedeutung der Kinderrechte in der präventiven Arbeit, als auch für eine positive Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen gewinnt zunehmend an gesellschaftlicher Beachtung. Zu Recht, denn Kinder und Jugendliche die über ihre Rechte bescheid wissen, sind starke Kinder, sind sozial starke Kinder.
Die NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft setzt sich nunmehr seit 16 Jahren für die Kinderrechte auf Basis der UN Kinderrechtekonvention ein und ist Ohr und Sprachrohr für Kinder & Jugendliche in Niederösterreich.
Die Veranstaltung wird von LAbg. Mag. Lukas Mandl in Vertretung von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll eröffnet.
Sie steht unter dem Ehrenschutz des Landeshauptmannes von Niederösterreich, der im Anschluss alle Gäste auf einen Imbiss einlädt.
Kontaktperson:
Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange
Rennbahnstraße 29, Im Würfel
3109 St. Pölten
Tel: 02742/90811
Fax: 02742/9005-15650
post.kija@noel.gv.at
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